__, Facharzt für Orthopädische Chirurgie sowie für Traumatologie des Bewegungsapparates, ein und verfügte in der Folge am 8. September 2023 die Einstellung der vorübergehenden Leistungen per 9. September 2023. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einsprache erhoben hatte, nahm die Beschwerdegegnerin erneut Rücksprache mit dem versicherungsinternen Arzt und wies die Einsprache in der Folge mit Einspracheentscheid vom 26. Januar 2024 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 26. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren. "1. Der Einspracheentscheid der Suva vom 26. Januar 2024 sei aufzuheben.