1.2. Am 23. Januar 2023 stürzte der Beschwerdeführer während der Arbeit beim Heben eines schweren Holzes auf den Rücken, wobei er sich verletzte. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht für die Folgen des fraglichen Unfalls und richtete die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung/Taggeld) aus. Im Rahmen ihrer Abklärungen holte sie eine versicherungsinterne medizinische Stellungnahme bei Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie sowie für Traumatologie des Bewegungsapparates, ein und verfügte in der Folge am 8. September 2023 die Einstellung der vorübergehenden Leistungen per 9. September 2023.