Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1977 geborene Beschwerdeführer ist als Bauarbeiter tätig und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Am 2. August 2013 hatte er einen Unfall erlitten, bei dem er auf einer Treppe ausgerutscht und auf den Rücken gefallen sei. Die Beschwerdegegnerin erbrachte in der Folge die gesetzlichen Leistungen. Mit Verfügung vom 30. Dezember 2016 sprach sie dem Beschwerdeführer aufgrund eines Invaliditätsgrades von 21 % rückwirkend ab dem 1. Dezember 2016 eine Rente und aufgrund einer Integritätseinbusse von 30 % eine Integritätsentschädigung zu.