Im Bericht über die Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit vom 7. Februar 2023 (VB 167.12 S. 21 ff.) führten diese sodann ebenfalls aus, dass dem Beschwerdeführer eine leichte Arbeit, welche wechselbelastend ist (sitzend >50 %, Gehen/Stehen max. 30 min. am Stück) und ohne Einnahme von Zwangshaltungen, wiederholtes Treppensteigen oder Leitersteigen ausgeübt werden kann und welche keine erhöhten Anforderungen an das Gleichgewicht stellt, ganztags zumutbar sei (VB 167.12 S. 24).