Aus den Akten sind keine Berichte ersichtlich, welche einen anderen Schluss zuliessen. Zwar hätten sich beim Beschwerdeführer Mitte März 2021 seit der Operation vom 14. Dezember 2020 neu aufgetretene Dysästhesien gezeigt, welche in Zusammenschau mit der klinischen Erscheinung im Sinne von glänzender und weisser Haut einen Hinweis auf CRPS dargestellt hätten (Bericht der Universitätsklinik C._____ vom 15. März 2021 in VB 152.18; vgl. auch Beschwerde S. 6). Am 24. März 2021 wurde jedoch festgestellt, dass ein florides CRPS nicht vorliegend sei.