7. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, aufgrund des Berichts der Universitätsklinik C._____ vom 4. Juli 2022, wonach sich sein Gesundheitszustand verschlechtert habe und er in einer angepassten Tätigkeit nicht zu 100% arbeitsfähig sei, würden mindestens geringe Zweifel an der Stellungnahme von Dr. med. B._____ vom 26. Oktober 2022 bestehen. Diese sei ohne Begründung von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in einer -8- angepassten Tätigkeit ausgegangen. Es müsse eine ergänzende Abklärung in Form einer Begutachtung durchgeführt werden (Beschwerde S. 7).