Zu diesen beiden Berichten nahm Dr. med. B._____ in ihrer Aktennotiz vom 8. Februar 2024 wie folgt Stellung: Aufgrund des neuen Berichts vom 13. Dezember 2023 würden sich keine neuen Erkenntnisse ergeben. Es könne weiterhin auf das Zumutbarkeitsprofil, welches sie in ihrer Beurteilung vom 23. Juni 2023 erstellt habe, abgestellt werden. Eine sehr leichte bis leichte Arbeit, die wechselbelastend und überwiegend sitzend ausgeführt werden könne (Gehen/Stehen maximal 30 Minuten am Stück), ohne Zwangshaltungen (Knien/Kauern), wiederholtes Treppen- oder Leitersteigen und erhöhte Anforderungen an das Gleichgewicht, sei dem Beschwerdeführer ganztägig zumutbar (VB 173).