5.3. Im Beschwerdeverfahren reichte der Beschwerdeführer sodann nochmal den oben erwähnten Bericht der Universitätsklinik C._____ vom 4. Juli 2022 und zusätzlich einen solchen vom 13. Dezember 2023 ein. In Letzterem wird ausgeführt, dass sich der Beschwerdeführer eine Arbeitstätigkeit "maximal zwischen drei und vier Stunden täglich" vorstellen könne. Ob er dabei sitze, stehe oder gehe, spiele keine Rolle. Die behandelnden Ärzte erachteten dabei eine Arbeitsfähigkeit "über 100 %" aktuell für nicht realistisch und hielten die Selbsteinschätzung des Beschwerdeführers für realistisch (Beschwerdebeilage 4).