Die Ärzte der Rehaklinik D._____ seien nach der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit, die während des stationären Aufenthaltes vom 4. Januar bis 2. Februar 2023 vorgenommen worden sei, zum gleichen Ergebnis bezüglich der Arbeitsfähigkeit in einer leichten, wechselbelastenden Tätigkeit wie schon sie (Dr. med. B._____) im Oktober 2022 gekommen. In einer leichten, wechselbelastenden (Anteil sitzend mehr als 50 %, Gehen/Stehen max. 30 min. am Stück) Tätigkeit ohne Einnahme von Zwangshaltungen des linken Knies, wiederholtes Treppen- und Leitersteigen und Tätigkeiten mit erhöhten Anforderungen an das Gleichgewicht sei der Beschwerdeführer ganztags arbeitsfähig (VB 169).