5.2. Im Vorbescheidverfahren reichte der Beschwerdeführer einen Bericht der Universitätsklinik C._____ vom 4. Juli 2022 ein. Darin wurde ausgeführt, die Schmerzsituation scheine sich insgesamt eher verschlechtert zu haben. Es würden dauerhafte Schmerzen bestehen, welche die Arbeitstätigkeit auch im sitzenden Tätigkeitsbereich nicht mehr im vollen Pensum zumutbar erscheinen liessen. Es werde grundsätzlich von einer Verbesserungsmöglichkeit ausgegangen (VB 162 S. 8). -6-