In Bezug auf eine angepasste Tätigkeit sei im Vergleich zur Verfügung vom 14. Dezember 2017 nicht von einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes auszugehen. Nach der Knieoperation vom 7. November 2016 und nach jener vom 14. März 2018 sei jeweils von einer sechsmonatigen 100%igen Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Nach der Operation vom 14. Dezember 2020 sei erneut mit einer Arbeitsunfähigkeit von ca. vier Monaten "zu rechnen". Danach sei jeweils eine volle Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit gegeben gewesen (VB 157).