und Abwärtsgehen und Gehen auf unebenem Boden eine volle Arbeitsfähigkeit zumutbar sei. Nach der am 27. Juni 2016 erfolgten Kniearthroskopie und Metallentfernung sei von einer Arbeitsunfähigkeit von ca. sechs Wochen auszugehen. Sechs Monate nach der Implantation der Knie-TP am 7. November 2016, also ab Mai 2017, sei dem Beschwerdeführer eine volle Arbeitsfähigkeit unter oben beschriebenem Belastungsprofil zumutbar (VB 100). 5. 5.1. Die angefochtene Verfügung vom 17. November 2023 (VB 171) beruht in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf der RAD-Beurteilung von Dr. med. B._____ vom 26. Oktober 2022. Diese stellte darin die folgenden Diagnosen (VB 157):