2. 2.1. Am 27. Dezember 2023 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 17. November 2023 und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 17.11.2023 sei aufzuheben. 2. Es sei die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese den Sachverhalt rechtsgenüglich abklärt. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte er folgende Anträge: "1. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnete als unentgeltlicher Vertreter einzusetzen.