1. 1.1. Der 1965 geborene und zuletzt bis im Jahr 2012 als Maschinenbediener tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich im Juli 2012 erstmals aufgrund von Beschwerden infolge eines Unfalls im Jahr 2005 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/- Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nachdem die Beschwerdegegnerin die Akten der Suva beigezogen, Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht getätigt und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) genommen hatte, verneinte sie einen Anspruch des Beschwerdeführers auf berufliche Massnahmen, sprach ihm