IVV hinsichtlich der Frage der Gewährung eines leidensbedingten Abzugs vom Invalideneinkommen entgegen der Ansicht der Parteien nicht zur Anwendung gelangen (vgl. vorne E. 2.). Massgebend ist vielmehr die bis 31. Dezember 2021 diesbezüglich geltend höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. statt vieler BGE 135 V 297 E. 5.2 S. 301 und 134 V 322 E. 5.2 S. 327 f.).