3. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei die unterzeichnende Anwältin als unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MwSt)." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 7. März 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Verfügung vom 12. März 2024 bewilligte die Instruktionsrichterin dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte lic. iur. -3- Alexandra Meichssner, Rechtsanwältin, Frick, zu dessen unentgeltlicher Vertreterin. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: