2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 26. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 25. Januar 2024 aufzuheben und es seien dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 25. Januar 2024 aufzuheben und zur Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts und zur Prüfung sämtlicher Leistungsansprüche an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.