1. Der 1985 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 29. Oktober 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab. Hierzu holte sie insbesondere – nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) – ein bidisziplinäres psychiat- risch-rheumatologisches Gutachten ein.