Die AVIG-Praxis ALE (Stand Januar 2024) des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) sieht einen Beobachtungszeitraum von 12 Monaten vor, in welchem die Beschäftigungsschwankungen in den einzelnen Monaten des Arbeitsverhältnisses im Verhältnis zu den im Monatsdurchschnitt -4-