4.3.3. Dr. med. F._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, und die Psychotherapeutin M. Sc. G._____ äusserten in ihrem Bericht vom 17. Oktober 2022 (VB 163) unter dem Titel "Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit" lediglich den Verdacht auf eine narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung bzw. -störung (VB 163 S. 4). Es liegt damit keine nach dem erforderlichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit erstellte psychiatrische Diagnose vor (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_312/2023 vom 31. Januar 2024 E. 5.2.1 mit Hinweis). Ausserdem stützt sich die im Bericht vom 17. Oktober 2022 ebenfalls erwähnte Erschöp- -8-