4.3.2. Der Bericht der Hausärztin des Beschwerdeführers Dr. med. E._____ vom 15. Januar 2024 (VB 181) enthält keine relevanten neuen Erkenntnisse, welche den Beweiswert der Aktenbeurteilungen von Dr. med. D._____ vom 21. Juli und 15. September 2023 in Frage stellen würden. So wurden die durch Dr. med. E._____ festgestellten funktionellen Einschränkungen des Beschwerdeführers bei längerer körperlicher Belastung und längerem Stehen und Sitzen sowie beim Heben von Gewichten von mehr als 5 kg (vgl. VB 181 S. 13) in dem von Dr. med. D.___