4.3. 4.3.1. Dr. med. D._____ stützte sich in ihren Beurteilungen vom 21. Juli und 15. September 2023 auf die vorliegenden (auf persönlichen Untersuchungen beruhenden) medizinischen Berichte der behandelnden Ärzte und begründete nachvollziehbar und schlüssig, weshalb sie von einer Verbesserung des Gesundheitszustands des Beschwerdeführers, aufgrund deren dieser seit 1. April 2023 in einer angepassten Tätigkeit zu 100 % arbeitsfähig sei, ausging (vgl. E. 3.2.1 und 3.2.3).