In der Aktenbeurteilung vom 15. September 2023 bestätigte Dr. med. D._____ ihre Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit in retrospektiver Hinsicht (VB 171). 4.2. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, dass auf die RAD- Aktenbeurteilungen vom 21. Juli und 15. September 2023 nicht abgestellt werden könne, da diese nicht in Kenntnis aller medizinischer Akten -7-