Durch die anschliessenden operativen Massnahmen sei der vorherige Gesundheitszustand jedoch weitestgehend wiederhergestellt worden (VB 169 S. 2 ff.). Der Beschwerdeführer sei in seiner letzten Tätigkeit als Paketbote seit Juli 2021 zu 100 % arbeitsunfähig (VB 169 S. 4). In einer angepassten Tätigkeit sei er – nach einer anfänglichen 100%igen Arbeitsunfähigkeit seit Juli 2021 – unter Berücksichtigung der postoperativen Erholung und im Rahmen der Vorgeschichte und Komorbiditäten seit April 2023 wieder zu 100 % arbeitsfähig.