4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. März 2024 wurde die C._____, als berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen. 5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung ebenfalls vom 5. März 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter Michele Santucci, Rechtsanwalt, Wohlen AG, ernannt. 6. Die Beilgeladene teilte am 12. März 2024 ihren Verzicht auf eine Stellungnahme mit. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: