Beschwerdegegnerin weitere medizinische Abklärungen und nahm Rücksprache mit dem RAD. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 23. Januar 2024 eine vom 1. Juli 2022 bis am 30. Juni 2023 befristete ganze Invalidenrente zu. 2. Gegen die Verfügung vom 23. Januar 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 23. Januar 2024 aufzuheben.