_ abgestellt. Der medizinische Sachverhalt erweist sich vor diesem Hintergrund als vollständig abgeklärt, weshalb auf weitere Abklärungen in antizipierter Beweiswürdigung zu verzichten ist, da von diesen keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten sind (BGE 127 V 491 E. 1b S. 494 mit Hinweisen). Gestützt auf die Beurteilungen des RAD-Arztes Prof. Dr. med. B._____ ist damit seit spätestens Juni 2021 von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit auszugehen (vgl. E. 2.1. hiervor).