_, welche sich in Bezug auf die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in angepasster Tätigkeit im Übrigen mit der vom Bundesgericht im Urteil 8C_668/2023 vom 18. März 2024 bestätigten Beurteilung des Unfallversicherers decken, erwecken könnten (vgl. E. 2.2.2. hiervor). Die besagten Aktenbeurteilungen erfüllen demnach die Anforderungen der Rechtsprechung an eine beweiskräftige medizinische Stellungnahme (vgl. E. 2.2.1. hiervor). Die Beschwerdegegnerin hat folglich zu Recht auf die Beurteilungen von Prof. Dr. med. B._____ abgestellt.