Das Ergebnis der histologischen Untersuchung betreffend das eingesandte Material sei in den vorliegenden Unterlagen nicht dokumentiert. Postoperative Kontrollen hätten am 29. Februar und 21. März 2024 stattgefunden. Bezüglich Erfolgs des Eingriffes sei aus den spärlichen Unterlagen nichts zu ersehen, ausser dass es keine Komplikationen gegeben habe. Der Typ Operation sei dem Beschwerdeführer im Übrigen schon bei früheren Konsultationen vorgeschlagen worden (VB 67 S. 2).