Hier sei die Möglichkeit eines chirurgischen Procederes aufgrund der neuropathischen Schmerzen erwähnt, jedoch auch notiert worden, dass der Beschwerdeführer wegen gewisser Nebenwirkungen bei einem operativen Procedere ein solches ablehnen würde (VB 67 S. 1). Inzwischen liege ein Operationsbericht vor, der ein chirurgisches Procedere am oberen Sprunggelenk rechts am 9. Februar 2024 in einer Klinik in R._____ protokolliere (vgl. BB 8). Es sei dabei eine Neurolyse des N. suralis vorgenommen worden wie auch eine Exstirpation des Neuroms. Das Ergebnis der histologischen Untersuchung betreffend das eingesandte Material sei in den vorliegenden Unterlagen nicht dokumentiert.