3. 3.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen mit Verweis auf die im Beschwerdeverfahren eingereichten Berichte der behandelnden Ärzte vor, er könne in keiner Weise eine Tätigkeit in einem 100%-Pensum ausüben. Mit den vielen vorhandenen Einschränkungen seien ihm nur sehr leichte -6- Arbeiten mit Pausen dazwischen zumutbar (vgl. Beschwerde S. 1). Die neuen medizinischen Berichte und die Operation, der er sich habe unterziehen müssen, seien zu berücksichtigen (vgl. Beschwerde S. 2).