Die Konsultation eines Psychiaters habe nur sporadisch stattgefunden. Eine eigentliche Therapie oder auch nur eine Medikamenteneinnahme eines Psychopharmakons habe nicht stattgefunden. Der Beschwerdeführer werde immer wieder in der Praxis C._____ gesehen. In deren letzten Bericht vom 17. April 2023 (VB 59 S. 4) werde ein Arbeitsversuch empfohlen. Insofern könne weiterhin eine volle Arbeitsfähigkeit für eine angepasste Tätigkeit beim Beschwerdeführer angenommen werden. Diese müsse nicht gleich auf 100 % hochgefahren werden, sondern könne graduell abgestuft über zwei bis drei Monate verlaufen. Weitere spezifische Abklärungen seien nicht notwendig.