__ ebenfalls am 1. Juli 2023 aus, auf die Angaben der Suva im Einspracheentscheid vom 23. August 2022 betreffend Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit und Tätigkeitsprofil (VB 35 S. 10: 100%ige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit, Belastungsprofil: kein Arbeiten in der Höhe, auf Dächern, Leitern und Gerüsten, kein Arbeiten mit permanentem treppab- und treppaufwärts Gehen, kein Arbeiten auf unebenem Gelände, kein Arbeiten mit permanenten Rotationsbewegungen des rechten Beines, kein Arbeiten unter Einfluss von Stössen und Vibrationen, die sich negativ auf das rechte Sprunggelenk auswirken würden, kein Arbeiten in gebückter und gekauer-