1. 1.1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 26. Januar 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 64) zu Recht abgewiesen hat. 1.2. Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, die beruflichen Massnahmen seien zu schnell abgeschlossen worden und er möchte mit Hilfe der Beschwerdegegnerin eine angemessene Arbeit suchen (vgl. Beschwerde S. 1), ist darauf hinzuweisen, dass im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren grundsätzlich nur Rechtsverhältnisse zu überprüfen und zu -3-