Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin medizinische und berufliche Abklärungen, holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und der Vornahme einer RAD-inter- nen Untersuchung wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 26. Januar 2024 ab.