6. 6.1. 6.1.1. Weiter macht der Beschwerdeführer betreffend die Bemessung des Invaliditätsgrads geltend, in Bezug auf das Invalideneinkommen werde in den angefochtenen Verfügungen mit dem Total aller Sektoren der LSE-Tabelle gerechnet. Dies werde dem Einzelfall nicht gerecht. Diverse Sektoren würden für ihn aufgrund seiner gesundheitlichen Beschwerden nicht in Frage kommen und administrative Tätigkeiten seien aufgrund seiner fehlenden Deutschkenntnisse in allen Sektoren nicht möglich. Denkbar seien beispielsweise eine Tätigkeit an der Theater- oder Kinokasse oder rein beobachtende Tätigkeiten vor einer Maschine.