4.2.7. Zusammengefasst bestehen keine auch nur geringen Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der Beurteilung von RAD-Arzt Dr. med. B._____ vom 27. November 2023 (VB 142), vom 23. Mai 2023 (VB 131) sowie vom 2. Dezember 2021 (VB 83). Es lagen ihm mit den diversen Arztberichten, insbesondere auch mit dem aktuellen kardiologischen Bericht vom 27. September 2023 (VB 140 S. 4 ff.), genügend Unterlagen aufgrund anderer persönlicher Untersuchungen vor, die ein vollständiges Bild über Anamnese, Verlauf und gegenwärtigen Status ergeben. Seine Beurteilungen sind damit als beweiskräftig anzusehen und es ist folglich darauf abzustellen.