4.2. 4.2.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, RAD-Arzt Dr. med. B._____ verfüge über keinen Facharzttitel der Kardiologie oder Gastroenterologie. Er sei lediglich Facharzt für Allgemeine Medizin. Er könne damit das vorliegende komplexe Beschwerdebild nicht beurteilen (vgl. Beschwerde S. 8). Auch inhaltlich vermöge der Bericht von Dr. med. B._____ nicht zu überzeugen. Auf Seite 4 weise der Bericht einen entscheidenden grammatikalischen Fehler auf und Dr. med. B._____ scheine mit genauen Datumsangaben Mühe zu haben. Zudem sei nicht nachvollziehbar, weshalb trotz deutlich mehr Diagnosen ab dem Jahr 2023 dasselbe Belastungsprofil gelten solle.