Nicht mehr möglich seien schwere körperliche Tätigkeiten, schweres Heben und Tragen sowie langes Stehen und Gehen. Arbeiten in Zwangshaltungen sowie mit Hitze und Feuchtigkeitsbelastungen seien ebenfalls zu vermeiden. Der Diabetes sei gut eingestellt und das schwere Schlafapnoesyndrom werde gut behandelt. Die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit im Umfang von 40- 50 % sei begründet durch die verminderte körperliche Leistungsfähigkeit bei Zustand nach vierfachem Herzinfarkt, metabolischem Syndrom mit massiver Adipositas und der verkürzten Schlafdauer bei obstruktivem Schlafapnoesyndrom. Ein kardiologisches Gutachten sei nicht notwendig, da mit Bericht des Kantonsspitals C.__