_ vom 27. September 2023 bestätige die Einschätzungen des RAD vom 2. Dezember 2021 sowie 23. Mai 2023, dass in einer körperlich leichten, wechselbelastenden Tätigkeit ohne langes Gehen und Stehen, ohne Arbeiten in Zwangshaltung, ohne Heben und Tragen von 15 Kilogramm und ohne hohen Anspruch an Aufmerksamkeit und Konzentration eine Arbeitsfähigkeit von 50-60 % gegeben sei. Es bestehe eine gut kompensierte kardiale Situation mit einer lediglich leicht eingeschränkten systolischen Funktion, womit die beschriebene Leistungsfähigkeit durchaus angenommen werden dürfe. Nicht mehr möglich seien schwere körperliche Tätigkeiten, schweres Heben und Tragen sowie langes Stehen und Gehen.