3.2.2. RAD-Arzt Dr. med. B._____ hielt in seiner Beurteilung vom 23. Mai 2023 zusammenfassend fest, seit den Verfügungen vom 14. Juli 2022 sei ab dem 5. September 2022 aufgrund eines erneuten Herzinfarktes und einer gastrointestinalen Blutung eine vorübergehende Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers aufgetreten. Eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vom 5. September 2022 bis 31. Dezember 2022 sei damit plausibel und ausgewiesen. Sowohl der Herzinfarkt als auch die gastrointestinale Blutung hätten einen komplikationslosen Heilungsverlauf gezeigt und weitere therapeutische Massnahmen seien nicht angezeigt gewesen.