Die bisherige, körperlich anspruchsvolle Tätigkeit sei daher auf Dauer nicht mehr möglich und zumutbar. In einer körperlich leichten, wechselbelastenden Tätigkeit ohne langes Gehen und Stehen, ohne Arbeiten in Zwangshaltung, ohne Heben und Tragen von über 15 Kilogramm und ohne hohen Anspruch an Aufmerksamkeit und Konzentration sei ab dem 28. September 2021 wieder eine Arbeitsfähigkeit von 20 % gegeben. Diese sei bis Ende 2022 [recte: 2021; vgl. VB 95] auf 50-60 % steigerbar (VB 83 S. 4).