2. 2.1. Gegen die Verfügungen der Beschwerdegegnerin vom 19. Januar 2024 und 13. Februar 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: " 1. Es seien die Verfügungen vom 19. Januar 2024 und 13. Februar 2024 aufzuheben. 2. 2.1 Es sei dem Beschwerdeführer weiterhin eine ganze Rente zuzusprechen. 2.2. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge."