Aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers im Zeitraum der Eingliederungsmassnahmen prüfte die Beschwerdegegnerin eine Rentenrevision. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren erhöhte die Beschwerdegegnerin die bisherige Rente des Beschwerdeführers mit Verfügungen vom 19. Januar 2024 und 13. Februar 2024 ab 1. Dezember 2022 auf eine ganze Rente und sprach ihm ab 1. Juli 2023 eine Rente von 54 % und ab 1. Januar 2024 eine solche von 59 % einer ganzen Invalidenrente zu.