1. Nachdem sein erstmaliges Leistungsbegehren vom 4. Juni 2012 am 17. September 2012 von der Beschwerdegegnerin abgewiesen worden war, meldete sich der 1971 geborene Beschwerdeführer am 6. Juni 2019 erneut zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprachen mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 14. Juli 2022 vom 1. Januar 2020 bis 28. Februar 2022 eine ganze Rente und ab dem 1. März 2022 eine solche von 42.5 % einer ganzen Rente zu;