und der Tumbler seien über den Balkon erreichbar. Aufgrund der Sturzgefahr gehe die Beschwerdeführerin bei Nässe nicht auf den Balkon. Sie sei in der Lage, die Waschmaschine zu starten und kleine Wäschestücke aufzuhängen. Wäsche Zusammenlegen und Bügeln sei ihr sitzend möglich. Die anderen Arbeiten würden von den Familienmitgliedern ausgeführt, was diesen zumutbar sei. Bezüglich Wäsche und Kleiderpflege berücksichtigte die Fachspezialistin einen Bedarf an Begleitung im Umfang von 15 Minuten pro Woche (VB 105 S. 5).