6.3. 6.3.1. Die Fachspezialistin des Abklärungsdienstes stellte im Abklärungsbericht vom 2. November 2023 hinsichtlich des selbstständigen Wohnens (E. 6.2.2. hiervor) fest, die Beschwerdeführerin könne Termine selbst planen und den Tagesverlauf selbstständig organisieren. Administrative Tätigkeiten und den Zahlungsverkehr erledige sie, wie dies "sozial üblich" sei, - 14 -