5.3.4. Was den mit der Beschwerde eingereichten Bericht von Dr. med. C._____ vom 30. November 2023 betrifft (BB 3), ist einerseits anzumerken, dass dieser der Beschwerdegegnerin bereits mit Einwand vom 14. Dezember 2023 eingereicht worden war (VB 111 S. 5) und damit der Abklärungs- - 11 -