5.3. 5.3.1. Die Fachspezialistin des Abklärungsdienstes hielt im Abklärungsbericht vom 2. November 2023 in Bezug auf den Bereich An-/Auskleiden fest, dass die Beschwerdeführerin den Trainer, den sie anlässlich der Abklärung getragen habe, nach eigenen Angaben selbst an- und ausziehen könne. Auch die Beinschiene ziehe sie selber an. Beim Hineinschlüpfen in Hosen und Socken benötige sie Hilfe. Die Fachspezialistin habe der Beschwerdeführerin daher eine Hilfsmittelbroschüre übergeben und sie auf die entsprechenden Hilfsmittel beim Ankleiden aufmerksam gemacht. Eine Dritthilfe sei daher nicht anrechenbar (VB 105 S. 3).