2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 22. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. In Gutheissung der vorliegenden Beschwerde sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 22.01.2024 aufzuheben und es sei diese zu verurteilen, der Beschwerdeführerin rückwirkend ab 01.06.2019 eine Hilflosenentschädigung für eine Hilflosigkeit mittleren Grades im Betrag von monatlich CHF 1'185.00 und CHF 1195.00 ab 01.01.2021 sowie CHF 1'225.00 ab 01.01.2023 auszurichten. Diese Leistungen seien ab 01.01.2025 mit 5 % zu verzinsen.